Mietservice
Im Rahmen eines separaten Mietservicevertrages bieten wir Eigentümern die komplette Betreuung des Mietverhältnisses an. Dies umfasst sowohl die buchhalterische Verwaltung mit Erstellung der Betriebskostenabrechnung als auch die technische Betreuung der Wohnung. Einzelne Leistungen in diesen Bereich können ebenso vereinbar werden.
Haben Sie Fragen oder möchten ein Vertragsangebot erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Allgemeine Verwaltung
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Absprache mit dem Auftraggeber
- Überwachung des monatlichen Mieteneinganges
- Geltendmachung von Mieterhöhungen gemäß Mietvertrag (z.B. bei Staffelmietvereinbarung)
- jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber dem Mieter
- Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mit dem Eigentümer
- Festlegung bzw. Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
- Regelung und Verwahrung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
- Einziehen der Mietkaution
Technische Verwaltung
- Vergabe, Kontrolle und Abnahme notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Erfassen, Besichtigung und Anzeige von Mängeln beim Gewährleistungsträger
- Übergabe bzw. Abnahme bei Mietereinzug/ Mieterauszug
- regelmäßige Begehungen bzw. Besichtigungen
Kommunikation
- aktuelle Information des Eigentümers über Einnahmen und Ausgaben sowie aktuelle Aktionen – die Mieteingänge einschließlich damit verrechneter Beträge und dazugehöriger Belege können online auf http://elb.immobilien/ eingesehen werden
- Ansprechpartner für die Mieter in allen Mietangelegenheiten
- enge Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern