Layout-Image

Team

Bei der ELB-Immobilien Verwaltung sind die betreuten Objekte in Teams aufgeteilt. Jedes Team besitzt eine/n WEG-/Objektverwalter/in, eine/n technische/n Sachbearbeiter/in. Weiterhin gibt es in jedem Team eine/n WEG- und Mietbuchhalter/in für die Finanzverwaltung.

Unser internes Maklerbüro berät Sie im Bereich Verkauf und Vermietung.

Ihre Ansprechpartner

Olaf Schmidt
Jurist
Prokurist und WEG-/Objektverwalter

Martina Borinsky
Dipl.-Ing. (FH)
WEG-/Objektverwalterin

Daniel Kühn
Immobilienkaufmann (IHK)
WEG-/Objektverwalter

Tobias Ritze
Immobilienkaufmann (IHK)
WEG-/Objektverwalter - Niederlassung Leipzig

Technische Sachbearbeiter/innen

Standort Dresden: Peggy Steinhauer, Ines Kirschner, Katrin Jäschke

Standort Leipzig: Katrin Heidemann, Josefina Hoffmann

Kaufmännische Sachbearbeiter/innen

Kathleen Haufe, Eva Müller, Silke Adolph, Sandra Mehner, Romy Engelschalt, Johann Niederer

Immobilienmakler

Katja Förster, Oliver Köhler

Assistentin der Geschäftsführung

Heidrun Helfricht

Geschäftsführer

Dr. Sebastian Schöbel

Immobilienfachwirt (IHK)

Prokurist ELB

Oliver Köhler

Immobilienfachwirt (IHK) 

Tel. 0351 25507–0
E-Mail schreiben

Aktuelles

Landesbestenehrung - ELB gratuliert!

Josefina Hoffmann ist Sachsens beste Immobilienkauffrau
Wir gratulieren Frau Josefina Hoffmann ganz herzlich zu Ihrer herausragenden Leistung als Sachsens beste Immobilienkauffrau-Absolventin 2023. Frau Hoffmann wurde am 14.11.2023 in Leipzig von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie von Kristian Kirpal, dem Präsidenten der IHK Leipzig, geehrt.
Sie begann Ihre Ausbildung bei ELB in Leipzig 2020 und beendete sie erfolgreich Sommer diesen Jahres. Mittlerweile arbeitet Frau Hoffmann in unserem Leipziger Büro erfolgreich als WEG-Objektbetreuerin und Maklerin für Verkauf und Vermietung.
Wir sind stolz auf die erbrachten ausgezeichneten Leistungen und wünschen ihr für Ihre erfolgreiche Zukunft bei ELB alles Gute.

weiterlesen »

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die Maßnahmen zur Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2023 umzusetzen. In der DIN 14676 ist festgelegt, dass alle Schlaf-/Kinderzimmer sowie sämtliche Flucht-und Rettungswege (aus Schlafräumen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Regelungen der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Pflicht der Gemeinschaft und im Rahmen dessen der gesetzlichen Anordnung nachzukommen ist.
Entsprechende Beschlussanträge werden für alle Gemeinschaften, die noch nicht mit Rauchwarnmeldern entsprechender Anzahl ausgerüstet sind, in den diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlungen zur Abstimmung gebracht.
Bei den von uns verwalteten Mietshäusern stimmen wir die Beauftragung des Einbaus und der Wartung der Geräte mit den jeweiligen Eigentümern ab.

weiterlesen »

 

Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V.