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Chronik

13.05.1992 Es erfolgt die Gründung der ELB-Immobilien GmbH. Die ersten beiden Jahre erfolgte die  Betreuung aus einem Provisorium in Dresden-Klotzsche. Zu den ersten  Wohnungseigentümergemeinschaften zählten Klotzsche und Cotta; diese Wohnhäuser befinden sich auch heute noch im Verwaltungsbestand von ELB-Immobilien.

1994 Es erfolgte die Umbenennung in ELB-Immobilien-Verwaltungs GmbH sowie der Umzug der Geschäftsräume nach Dresden-Tolkewitz auf die Wehlener Straße.

1995 Es erfolgt die Eröffnung einer Niederlassung in Leipzig

2012 Das 20-jährige Bestehen wurde mit Kunden und Geschäftspartnern gefeiert.

02.09.2015 Herr Dr. Sebastian Schöbel wird Prokurist des Unternehmens.

2017 Das 25-jährige Firmenjubiläum wurde gemeinsam mit Kunden und Geschäftspartnern gefeiert.

01.09.2018 Herr Dr. Sebastian Schöbel wird Geschäftsführer des Unternehmens.

2022 Die ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH wird 30 Jahre alt.

01.01.2023 Herr Oliver Köhler ist ebenfalls Geschäftsführer des Unternehmens. 

Geschäftsführer

Dr. Sebastian Schöbel

Immobilienfachwirt (IHK)

Prokurist ELB

Oliver Köhler

Immobilienfachwirt (IHK) 

Tel. 0351 25507–0
E-Mail schreiben

Aktuelles

Landesbestenehrung - ELB gratuliert!

Josefina Hoffmann ist Sachsens beste Immobilienkauffrau
Wir gratulieren Frau Josefina Hoffmann ganz herzlich zu Ihrer herausragenden Leistung als Sachsens beste Immobilienkauffrau-Absolventin 2023. Frau Hoffmann wurde am 14.11.2023 in Leipzig von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie von Kristian Kirpal, dem Präsidenten der IHK Leipzig, geehrt.
Sie begann Ihre Ausbildung bei ELB in Leipzig 2020 und beendete sie erfolgreich Sommer diesen Jahres. Mittlerweile arbeitet Frau Hoffmann in unserem Leipziger Büro erfolgreich als WEG-Objektbetreuerin und Maklerin für Verkauf und Vermietung.
Wir sind stolz auf die erbrachten ausgezeichneten Leistungen und wünschen ihr für Ihre erfolgreiche Zukunft bei ELB alles Gute.

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Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die Maßnahmen zur Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2023 umzusetzen. In der DIN 14676 ist festgelegt, dass alle Schlaf-/Kinderzimmer sowie sämtliche Flucht-und Rettungswege (aus Schlafräumen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Regelungen der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Pflicht der Gemeinschaft und im Rahmen dessen der gesetzlichen Anordnung nachzukommen ist.
Entsprechende Beschlussanträge werden für alle Gemeinschaften, die noch nicht mit Rauchwarnmeldern entsprechender Anzahl ausgerüstet sind, in den diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlungen zur Abstimmung gebracht.
Bei den von uns verwalteten Mietshäusern stimmen wir die Beauftragung des Einbaus und der Wartung der Geräte mit den jeweiligen Eigentümern ab.

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Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V.