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Das Unternehmen

Als mittelständisches Unternehmen betreuen wir seit 30 Jahren Immobilien. Im Bestand sind derzeit rund 2.700 Wohnungen und Gewerbeeinheiten in über 115 Objekten im Raum Dresden und Leipzig. Der Verkehrswert des uns anvertrauten Bestandes liegt bei mehr als einer halben Milliarde Euro.

Die ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e. V. Der ehemalige ELB-Geschäftsführer, Herr Dr. Joachim Näke, ist seit 2008 geschäftsführender Vorstand dieses Verbandes.

Wir bei ELB passen unsere Leistungen und Verträge flexibel Ihren Wünschen an. Unsere Mitarbeiter steigern die Werthaltigkeit und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie und entwickeln sie über Jahre hinweg zuverlässig weiter. 

Neben der Verwaltung bieten wir die Vermietung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeeigentum an. Unser firmeninternes Maklerbüro arbeitet schnell, zuverlässig, transparent und fair. Wohnungsanfragen von Interessenten können bei eintretendem Leerstand von unseren Maklern umgehend bearbeitet werden, da diese über ein umfangreiches Wissen über die Wohnanlagen verfügen.

Seit 2005 führen wir 1x jährlich für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer eine kostenlose Fachinformationsveranstaltung in Dresden durch. Fachleute referieren zu aktuellen Themen der Wohnungswirtschaft und zur neuesten Rechtsprechung rund um das Wohnungseigentumsgesetz.

Geschäftsführer

Dr. Sebastian Schöbel

Immobilienfachwirt (IHK)

Prokurist ELB

Oliver Köhler

Immobilienfachwirt (IHK) 

Tel. 0351 25507–0
E-Mail schreiben

Aktuelles

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die Maßnahmen zur Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2023 umzusetzen. In der DIN 14676 ist festgelegt, dass alle Schlaf-/Kinderzimmer sowie sämtliche Flucht-und Rettungswege (aus Schlafräumen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Regelungen der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Pflicht der Gemeinschaft und im Rahmen dessen der gesetzlichen Anordnung nachzukommen ist.
Entsprechende Beschlussanträge werden für alle Gemeinschaften, die noch nicht mit Rauchwarnmeldern entsprechender Anzahl ausgerüstet sind, in den diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlungen zur Abstimmung gebracht.
Bei den von uns verwalteten Mietshäusern stimmen wir die Beauftragung des Einbaus und der Wartung der Geräte mit den jeweiligen Eigentümern ab.

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Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V.