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Pünktlich wie immer - ELB hat die Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter
Seit dem 29.11.2018 verfügt die ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH über die Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1, S. 1, Nr. 4 der Gewerbeordnung für die Verwaltung von Wohnimmobilien. Diese Berufszulassung für Verwalter wurde zum 1. August 2018 eingeführt und ist für alle Gewerbetreibenden ab dem 01. März 2019 verpflichtend.Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Verwalter seine Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Er muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres besitzen.
Der Verwalter und seine unmittelbar in der Verwaltung mitwirkenden Mitarbeiter sind weiterhin dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren 20 Stunden fachlich weiterzubilden.
Dieser Maßgabe folgt ELB als Mitglied des Verbands der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V schon seit jeher. Im Unternehmen wird die Fort-und Weiterbildung der Mitarbeiter in hohem Maße gefördert.