Pünktlich wie immer - ELB hat die Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter

Seit dem 29.11.2018 verfügt die ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH über die Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1, S. 1, Nr. 4 der Gewerbeordnung für die Verwaltung von Wohnimmobilien. Diese Berufszulassung für Verwalter wurde zum 1. August 2018 eingeführt und ist für alle Gewerbetreibenden ab dem 01. März 2019 verpflichtend.
Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Verwalter seine Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Er muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres besitzen.
Der Verwalter und seine unmittelbar in der Verwaltung mitwirkenden Mitarbeiter sind weiterhin dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren 20 Stunden fachlich weiterzubilden.
Dieser Maßgabe folgt ELB als Mitglied des Verbands der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V schon seit jeher. Im Unternehmen wird die Fort-und Weiterbildung der Mitarbeiter in hohem Maße gefördert.

Aktuelles

Landesbestenehrung - ELB gratuliert!

Josefina Hoffmann ist Sachsens beste Immobilienkauffrau
Wir gratulieren Frau Josefina Hoffmann ganz herzlich zu Ihrer herausragenden Leistung als Sachsens beste Immobilienkauffrau-Absolventin 2023. Frau Hoffmann wurde am 14.11.2023 in Leipzig von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie von Kristian Kirpal, dem Präsidenten der IHK Leipzig, geehrt.
Sie begann Ihre Ausbildung bei ELB in Leipzig 2020 und beendete sie erfolgreich Sommer diesen Jahres. Mittlerweile arbeitet Frau Hoffmann in unserem Leipziger Büro erfolgreich als WEG-Objektbetreuerin und Maklerin für Verkauf und Vermietung.
Wir sind stolz auf die erbrachten ausgezeichneten Leistungen und wünschen ihr für Ihre erfolgreiche Zukunft bei ELB alles Gute.

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Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die Maßnahmen zur Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2023 umzusetzen. In der DIN 14676 ist festgelegt, dass alle Schlaf-/Kinderzimmer sowie sämtliche Flucht-und Rettungswege (aus Schlafräumen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Regelungen der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Pflicht der Gemeinschaft und im Rahmen dessen der gesetzlichen Anordnung nachzukommen ist.
Entsprechende Beschlussanträge werden für alle Gemeinschaften, die noch nicht mit Rauchwarnmeldern entsprechender Anzahl ausgerüstet sind, in den diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlungen zur Abstimmung gebracht.
Bei den von uns verwalteten Mietshäusern stimmen wir die Beauftragung des Einbaus und der Wartung der Geräte mit den jeweiligen Eigentümern ab.

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Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e. V.